Tipps

Rechnung

5 Fragen muß die richtig gestellte Rechnung beantworten :

Wer - wem - was - wieviel - und wann

1. die Firma, die die Rechnung ausgestellt hat, mit kompletter Adresse, Umsatzsteuer-Ident-Nummer bzw. Steuer-Nummer

2. der Rechnungsempfänger ebenfalls mit kompletter Adresse- bei Firmen ist die exakte Firmenbezeichnung wichtig - also z.B. nicht einfach Franz Meier, sondern Franz Meier Gbr oder Franz Meier GmbH

3. der/die Artikel oder Leistungen, die in Rechnung gestellt wurden

4. der Rechnungsbetrag - SolltenSie vorsteuerabzugsfähig sein, achten Sie bitte auf Angabe des Mehrwertsteuersatzes, bei Beträgen über 150 € sowohl in Prozent als auch als Betrag.

5.Datum der Rechnungserstellung und Datum der Lieferung bzw. Leistung.

Fahrtenbuch

Auch wenn Sie nicht zu Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet sind, tun Sie es ! Sie können so leicht nachvollziehen, wann und wie oft Sie zur Arbeit gekommen sind, was häufig bei oft wechselnden Arbeitsstellen (z.B. Montage) sonst recht mühsam ist (Datum/Zeit/km)

Besonders empfehlenswert bei Fahren eines Dienstfahrzeuges, denn die sonst anzusetzende 1%-Regulierung ist oft viel zu teuer für Sie.

Fachbuch

Um ein Fachbuch absetzen zu können, muß auf der Rechnung bzw. Quittung unbedingt vermerkt sein, welches Buch Sie gekauft haben, also  kein allgemeiner Gattungsbegriff oder nur “Fachbuch”.

Wichtige Termine (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

31.12.  die Steuererklärung für das Vorjahr wird fällig.

10. jeden Monats : Voranmeldung (und Zahlung !) von Umsatzsteuer sowie Lohn- und Kirchensteuer für Arbeitnehmer

Vierteljährlich : Vorauszahlung von Gewerbe- und Grundsteuer (Februar, Mai, August, November - Einkommensteuer im März, Juni September und Dezember

Fallen diese Termine aufs Wochenende bzw. Feiertage, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.

Sonderregelung für Umsatzsteuer : Dauerfristverlängerung um jeweils 1 Monat (“Ein-Elftel-Regelung”).

Darüberhinaus kann es Schonfristen (auf Antrag) geben.

Da es natürlich weitere Regeln und Ausnahmen gibt, fragen Sie im Zweifelsfall lieber nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern Ihren Steuerberater -)

 

           z.B. unter   steuerberater@petra-stein.de

 


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